Zu meiner Person
Marco Prell, M. A.
Sprecherzieher (univ.)
- Ausbildung in ACH (Advanced Conversational Hypnosis) und MACH (Masters Advanced Conversational Hypnosis) nach Scott Jansen
- Mentoring durch Jørgen Rasmussen in seinem „Modell der psychologischen Illusion“
- Mentoring durch Matt Sisson in seinem „Reflective Transformation System“
- Ausbildung zum zertifizierten Hypnotherapeuten (NGH) und Hypnocoach bei Hildegard und Victor Marton (Lehrtrainer NGH)
- Ausbildung in Inner Vision Work – Systemisch-imaginativer Psychotherapie bei Systima Institut in Regensburg)
- Ausbildung in Systemischer Aufstellungsarbeit (Familien- und Strukturaufstellungen) bei Systima Institut in Regensburg
- Ausbildung in Integrativer Psychotherapie (Zentrum für Integrative Psychotherapie) in Regensburg
- Ausbildung in Coaching & Leadership (coaching-pool) in München
- Entspannungskursleiter (BYVG)
- Honorarreferent im Bereich der Jugendbildung
- Alleinverantwortliche sprachtherapeutische Betreuung der Stroke-Unit des Klinikums Weiden und der Station der Inneren Medizin des Krankenhauses Neustadt/WN
- Therapeutische Arbeit im logopädischen Bereich
- Studium von Germanistik, Anglistik, Film/Bühne/Medien in Regensburg
- Parallel dazu: 8-semestrige universitäre Ausbildung zum Sprecherzieher (univ.) ebenfalls in Regensburg
Zusätzliche Qualifikationen:
- Training in südindischen und nordindischen Praktiken des klassischen Hindu-Tantra und Kriya-Yoga (mit Lehrerlaubnis) bei Swami Anandakapila Saraswati (Dr. Jonn Mumford)
- Open-Eye Shaktipat-Lehrer in der Tradition nach Swami Rudrananda
- Langjähriger Privatschüler von Santiago Dobles, einem der spirituellen Nachfolger des Begründers Dr. Glenn Morris und Leiter von KAP (Kundalini Awakening Process) mit vertieftem Training in Kundalini-Yoga, Qigong, Bön-Po und Tenaga Dalam
- Anwender (Master Practitioner) für Medizinisches Qigong

Wie lange dauert eine Therapie?
In der Regel sind deutliche Veränderungen im Schnitt in bereits 1-5 Sitzungen möglich.
Diese spontanen Veränderungen basieren auf der einsichtsbasierten Natur meiner therapeutischen Arbeit, in der spontane Einsichten und radikale Veränderungen unmittelbar geschehen können. Diese müssen jedoch auf natürliche Weise geschehen und können nicht forciert oder von vornherein eingefordert werden. Jeder Mensch ist anders.
Bei der Behandlungsdauer spielen zudem folgende Faktoren eine Rolle.
Dazu gehören:
Diese spontanen Veränderungen basieren auf der einsichtsbasierten Natur meiner therapeutischen Arbeit, in der spontane Einsichten und radikale Veränderungen unmittelbar geschehen können. Diese müssen jedoch auf natürliche Weise geschehen und können nicht forciert oder von vornherein eingefordert werden. Jeder Mensch ist anders.
Bei der Behandlungsdauer spielen zudem folgende Faktoren eine Rolle.
Dazu gehören:
- Welches Anliegen soll bearbeitet werden? Manche Themen benötigen erfahrungsgemäß mehr Zeitaufwand als andere.
- Ist das Anliegen ein isoliertes Thema oder steht es in einem größeren Zusammenhang? Sind weitere Themen damit verknüpft?
- Wie lange besteht das Problem schon und inwiefern ist es bereits Teil des alltäglichen Empfindens und Erlebens geworden?
- Was wurde bereits unternommen? Sind bereits andere Coaching- oder Therapieverfahren nicht erfolgreich angewendet worden? Ist es unter Umständen erst wieder notwendig, ein Vertrauen in die persönliche Veränderbarkeit und in den therapeutischen Prozess zu entwickeln?
- Ist der Klient gewillt, aktiv am Prozess mitzuwirken (z.B. durch Übungen Zuhause) oder erwartet er, dass der Coach/Therapeut das Problem für ihn löst?
- Unterstützt das soziale Umfeld den Veränderungsprozess?
Die Kosten
Preise Einzelsitzung:
Dauer ca. 90-120 Min. (ein kostenloses Vorgespräch ist jederzeit möglich)- 70,- EUR (inkl. MwSt./Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, falls im Rahmen einer psychotherapeutischen Sitzung)
Kostenüberahme der Krankenkassen
Die Kosten für Ihre Behandlung können Sie steuerlich geltend machen
Viele Krankenkassen übernehmen bereits die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung nach dem Heilpraktikergesetz. Allerdings können Sie alle anfallenden Kosten für die Behandlung als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Es kann passieren, dass der Abzug erst Mal mit dem Argument abgelehnt wird, dass nur die Behandlung bei einem zugelassenen Arzt abzugsfähig sei.Bei solcher einer Ablehnung können Sie Einspruch einlegen, wie ein Urteil des BFH vom 6.4.1990 zeigt. Zwar haben die Richter des BFH im Urteils-Leitsatz ausgeführt, dass die Kosten für „Arzneimittel ohne schriftliche ärztliche Verordnung“ in aller Regel nicht abzugsfähig sind. Diese auf den ersten Blick sehr enge Auslegung wird jedoch in der Urteilsbegründung relativiert.
Der BFH stellt in der Urteilsbegründung ausdrücklich fest, dass die Kosten „für die Konsultation von Ärzten und anderen, zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Personen sowie für die von diesen verordneten therapeutischen Maßnahmen“ unter Krankheitskosten fallen, die als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können. Die Richter des BFH haben dabei ganz konkret die Personen aufgelistet, die zur Ausübung der Heilkunde zugelassen sind:
- Ärzte
- Heilpraktiker
- Krankengymnasten
- Psychotherapeuten